Der BA Unterer Luftraum informiert hier über die Beschränkugen zur Fußball EM:
Die Idee des Fliegens mit leichtem Fluggerät, in den Anfängen mit Fluggeräten, in denen der Pilot noch "im Freien" (ohne Cockpit) saß, hat sich bis heute zum sportlichen Reisefliegen im geschlossenen Cockpit mit leichten Ultraleichtflugzeugen in der Gewichtsklasse unterhalb der herkömmlichen Motorflugzeuge (Klasse A) entwickelt.
Alle Ultraleichtflugzeuge sind in der Klasse "M" angesiedelt und unterstehen dem Luftsportgerätebüro des DAeC und dem DULV (Beauftragung durch den Bundesminister für Wirtschaft & Verkehr und Bauwesen). Heute fliegt man mit diesen ein- oder zweisitzigen Ultraleichtflugzeugen bis zu und über 300 km/h schnell, und es sind Reichweiten von bis zu 1.000 km möglich.
Ultraleichtfliegen heißt:
Fliegen in technisch sicheren Flugzeugen für die ein Rettungsgerät vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist (Fallschirm mit Raketenauszug, mit dem das komplette Flugzeug in einem Ernstfall gelandet wird) ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, zweisitzig mit einem Abfluggewicht von bis zu 472,5 kg mit Radfahrwerk und 490,0 kg mit Floats oder einsitzig mit einem Abfluggewicht von 325,5 kg und seit neuestem auch verwendbar als Schleppflugzeug für Segelflugzeuge bis ca. 650 kg.
Die Ultraleicht-Sportart erfreut sich immer mehr einer großen Nachfrage und Beliebtheit, denn es ist eine noch bezahlbare Motorfliegerei - das weisen auch die ständig wachsenden Pilotenzahlen aus.
Für den Ultraleicht-Flugsport stehen dem Interessierten gewerbliche Flugschulen sowie in Hessen auch zahlreiche, dem HLB angegliederte, Fliegervereinen zur Ausbildung zur Verfügung.
Nutzen Sie die Vorteile, das Ultraleichfliegen in einem HLB-Verein kostengünstig in Ihrer Nähe zu erlernen und eine sinnvolle Freizeitgestaltung in einem "Flieger-Verein" wahrzunehmen. Für Interessierte steht mit Auskünften gern der Referent für UL im HLB, Herr Norbert Kaiser, zur Verfügung.
Der BA Unterer Luftraum informiert hier über die Beschränkugen zur Fußball EM:
Der HLB ist einer der wenigen Verbände, die das Magazin LuftSport für seine Verbandsmitglieder nicht bezieht. Dies resultiert aus der Vergangenheit heraus, deren Geschichte wir hier nicht näher aufrollen wollen. Da von verschiedenen Mitgliedern der Wunsch an uns herangetragen wurde, künftig das Magazin auch für die hessischen Luftsportler/innen zu beziehen, bitten wir um Eure unvoreingenommene Meinung.
Das Land Hessen hat weitere Mittel für die Unterstützung von Sportvereinen freigegeben. Bitte erkundigt Euch, ob Euch hier geholfen werden kann, wenn Euer Verein wegen Corona in Schieflage geraten ist.
Der Landessportbund Hessen bat uns, diese Information unverzüglich an Euch weiterzuleiten: